Fritsch Kollmann Zauhar und Partner Rechtsanwälte

Kompetenzgebiet: Erb- & Familienrecht

+43 316 81 00 30

Adresse

Reitschulgasse 1 A-8010 Graz

Email

office@fkzp.at

Von der Gestaltung letztwilliger Verfügungen (Testamenten) über die Vertretung und Begleitung in Verlassenschaftsverfahren bis hin zur kompetenten Unterstützung vor, während und nach Ihrer Scheidung – die Rechtsanwaltskanzlei Fritsch, Kollmann, Zauhar und Partner Rechtsanwälte in Graz steht Ihnen in jeder Lebenssituation verlässlich zur Seite. Wir betreuen und beraten unsere Klienten sowohl in erbrechtlichen Angelegenheiten als auch in allen Belangen des Familienrechts. Ungeachtet dessen, ob Sie sich bloß juristisch beraten lassen wollen oder rechtliche Hilfe in der Geltendmachung Ihrer Ansprüche vor Gericht benötigen, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Ob nun im Familien- oder Erbrecht; bei uns steht die Entwicklung einer Strategie für eine effiziente Problemlösung stets im Zentrum unseres Interesses. Unsere Rechtsanwälte prüfen und gestalten auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte Testamente, Schenkungen, Vermächtnisse sowie sonstige Verträge, wie etwa Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge. Ferner klären wir Sie und alle Beteiligten über die gesetzliche Erbfolge auf. Besonders dann, wenn Sie beabsichtigen von dieser abzuweichen, ist eine rechtliche Beratung im Erbrecht dringend notwendig. Sollte es dennoch zu Erbschaftsstreitigkeiten kommen, vertreten wir die Interessen von Erben, Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmern auch in gerichtlichen Prozessen. Als Ihre Rechtsanwälte in Graz setzen wir Ansprüche, wie etwa im Pflichtteilsrecht, engagiert, konsequent und rasch durch und wehren etwaige unberechtigte Ansprüche ab.

Sollten Sie sich mitten in einer Scheidung befinden oder sehen Sie keinen anderen Ausweg als die Scheidungsklage einzureichen? Im Falle einer Scheidung oder Trennung vertritt Sie unsere Kanzlei sowohl in einvernehmlichen Verfahren als auch in streitigen Prozessen vor Gericht. Angelegenheiten im Familienrecht spielen sich oftmals auf sensiblem und äußerst emotionalem Terrain ab. Maßgeschneiderte Partnerschafts- und Eheverträge können hierbei präventiv wirken und bereits im Voraus Streitigkeiten vermeiden. Darüber hinaus berät und vertritt Sie unsere Kanzlei gerne in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren oder in Aufteilungs- und Unterhaltsverfahren – wir garantieren Ihnen rechtlich versierten Rückhalt!

"Die Kontakte zu unseren Klienten basieren auf Vertrauen und absoluter Integrität"
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