Nachträgliche Genehmigung artesischer Brunnen in der Steiermark

Inhaltsverzeichnis

Was Grundstückseigentümer über unbewilligte „Arteser“ wissen müssen und wann eine nachträgliche Genehmigung möglich ist.


Was sind artesische Brunnen — und warum sind sie wasserrechtlich relevant?

Artesische Brunnen weisen sogenanntes „hydraulisches Potential“ auf. Dieses ist so hoch, dass das Wasser ohne Pumpen von selbst bis zur Erdoberfläche oder sogar darüber hinaus aufsteigt. Da sie damit direkt in das Grundwasser eingreifen, unterliegen artesische Brunnen strengen wasserrechtlichen Vorschriften — Errichtung und Bestand erfordern in der Regel eine behördliche Genehmigung.

Das Problem: Ein Wildwuchs ungenehmigter Brunnen

Insbesondere im ländlichen Raum der Ost- und Weststeiermark war die öffentliche Wasserversorgung historisch nur rudimentär ausgebaut. Die Folge: Es entstand ein regelrechter Wildwuchs an artesischen Brunnen — viele davon wurden nie einer behördlichen Genehmigung zugeführt.

Wer heute mit einem ungenehmigten Brunnen auf seinem Grundstück lebt, trägt ein potenzielles rechtliches Risiko — vergleichbar mit einem Damoklesschwert, das jederzeit fallen kann. Umso wichtiger ist die Frage: Ist eine nachträgliche Genehmigung möglich?

Voraussetzungen für die nachträgliche Genehmigung

Das Regionalprogramm Tiefengrundwasser des Landes Steiermark regelt, unter welchen Umständen die nachträgliche Genehmigung zur Erschließung von Tiefengrundwasser möglich ist. Anerkannt werden ausschließlich folgende Fälle:

  • Erschließungen und Nutzungen für die öffentliche Trinkwasserversorgung
  • Erschließungen und Nutzungen für die allgemeine Trinkwasserversorgung außerhalb geschlossener Siedlungsgebiete
  • Anpassungen an den Stand der Technik von bereits rechtmäßig bestehenden Wasserversorgungsanlagen
  • Erschließungen oder Nutzungen von Heil- und Mineralwasser

 

Was bedeutet das für private Eigentümer?

Für private Betreiber eines artesischen Brunnens ist in der Praxis ausschließlich der zweite Punkt relevant: die Nutzung für die allgemeine Trinkwasserversorgung außerhalb geschlossener Siedlungsgebiete.

WICHTIGER HINWEIS

Befindet sich das Grundstück mit dem ungenehmigten Brunnen innerhalb eines geschlossenen Siedlungsgebiets, ist eine nachträgliche Genehmigung ausgeschlossen. In diesem Fall droht der behördlich angeordnete Rückbau der gesamten Brunnenanlage.

Fazit

Ob eine nachträgliche Genehmigung für einen ungenehmigten artesischen Brunnen möglich ist, hängt maßgeblich von der Lage des Grundstücks ab. Eigentümer im ländlichen Raum außerhalb geschlossener Siedlungsgebiete haben grundsätzlich eine realistische Chance — Eigentümer in Siedlungsgebieten hingegen müssen mit einem Rückbau rechnen. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung ist in jedem Fall empfehlenswert.