
Baurecht
Zurückbehaltung von Werklohn bei Vorliegen von Mängeln
Gesetzliche Grundlage: Wann wird der Werklohn fällig? Das allgemeine Zivilrecht gewährt dem Werkbesteller (Auftraggeber) eines Werkes bei mangelhafter Leistung ein umfassendes Leistungsverweigerungsrecht. Gemäß § 1052